Steuern

Der internationale Vergleich der Gesamtbesteuerung zeigt, dass die Schweiz gegenüber anderen hoch entwickelten Industrieländern ein konstant wettbewerbsfähiges Steuersystem besitzt. Gerade auch der Kanton Solothurn ist für Unternehmen (juristische Personen) ein attraktiver Standort. Die wichtigsten Arten der juristischen Personen sind Kapitalgesellschaften (GmbH,  AG, Kommanditaktiengesellschaft), Genossenschaften, Investmentgesellschaften mit festem Kapital, Vereine, Stiftungen und kollektive Kapitalanlagen. Die Schweiz kennt drei Steuerhoheiten: Bund, Kantone und Gemeinden.

Auf Ebene Kanton und Gemeinde können unter bestimmten Voraussetzungen Steuererleichterungen für bis zu zehn Jahre beantragt werden. Die Steuererleichterungen können dann zu einer Reduktion oder vollständigen Befreiung von der Gewinnsteuer führen. Die Voraussetzungen erfüllen Unternehmen, die neu eröffnet werden und solche, die dem wirtschaftlichen Interesse des Kantons dienen. Eine wesentliche Änderung der betrieblichen Tätigkeit kann dabei einer Neugründung gleichgestellt werden.

Für die Gewährung von Steuererleichterungen ist das Kantonale Steueramt oder das kantonale Amt für Wirtschaft und Arbeit zu kontaktieren. Nähere Informationen zur Vorgehensweise sind im Leitfaden "Fiskalisch attraktiv" (Kasten rechts) zu finden.

Internationaler Steuervergleich