Migration und Ausweise
Die Schweiz kennt bei der Zulassung ausländischer Arbeitskräfte ein duales System. Erwerbstätige aus den EU-/EFTA-Staaten können vom Personenfreizügigkeitsabkommen profitieren. Aus allen anderen Staaten werden in beschränktem Ausmass lediglich Führungskräfte, Spezialistinnen und Spezialisten sowie qualifizierte Arbeitskräfte zugelassen. Bei bewilligungspflichtigen Erwerbstätigkeiten hat der Arbeitgeber vor dem Stellenantritt ein entsprechendes Gesuch beim Migrationsamt einzureichen.
Im Zuge Ihres Ansiedlungsprojektes hilft Ihnen das Migrationsamt, alle benötigten Gesuche zusammenzustellen.