Freihandel

Freihandelsabkommen

Am 1. Juli 2014 trat das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der Volksrepublik China in Kraft. Das Vertragswerk deckt die folgenden Themen ab: Warenhandel (Industrie- und Landwirtschaftsprodukte), Ursprungsregeln, Zollverfahren und Handelserleichterungen, handelspolitische Schutzmassnahmen, technische Vorschriften, sanitäre und phytosanitäre Massnahmen, Dienstleistungshandel, Schutz des Geistigen Eigentums, Wettbewerb, Investitionsförderung, Transparenz im öffentlichen Beschaffungswesen, handelsbezogene Umwelt- und Arbeitsfragen, wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit, institutionelle Bestimmungen (Gemischter Ausschuss, Konsultationsverfahren, Streitbeilegung).

Mit diesem umfassenden Deckungsbereich schafft das FHA präferenzielle Bedingungen für den Waren- und Dienstleistungshandel zwischen der Schweiz und China, erleichtert den gegenseitigen Handel, verstärkt den Schutz des geistigen Eigentums und verbessert allgemein die Rechtssicherheit für den wirtschaftlichen Austausch. Zusammen mit dem Abkommen zu Arbeits- und Beschäftigungsfragen fördert es die bilaterale Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und China und trägt zur nachhaltigen Entwicklung bei. Aus Schweizer Sicht ermöglicht das FHA gegenüber Ländern, die kein FHA mit China haben, einen Wettbewerbsvorteil. Gleichzeitig beugt das FHA der Diskriminierung gegenüber bestehenden und künftigen Freihandelspartnern Chinas vor. Zudem entsteht mit dem Abkommen ein institutionalisierter Rahmen für die Behördenzusammenarbeit zur Überwachung und Weiterentwicklung des Abkommens und zur Lösung von konkreten Problemen.

Da die Wirtschaftsbeziehungen der Schweiz mit dem grossen und wachstumsstarken chinesischen Markt für die weltweite Diversifikation der Schweizer Exportdestinationen sowie für die Beschaffung von Importen von grosser Bedeutung sind, leistet das FHA Schweiz-China einen erheblichen Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schweiz.

Bund zieht eine erste Bilanz

Das umfassende Abkommen mit China ist ein Meilenstein der Schweizer Aussenwirtschaftspolitik und stösst bei den Schweizer Unternehmen auf enormes Interesse. Die Exporte nach China nahmen im ersten Jahr nach Inkrafttreten um 3 Prozent zu und die Importe um gut 4 Prozent, während die Schweizer Ausfuhren mit der übrigen Welt nur um 0,4% wuchsen. Noch bei keinem anderen Freihandelsabkommen mit einem Partner ausserhalb der EU haben die Behörden ein vergleichbar starkes Interesse der Wirtschaftsakteure feststellen können.

Quelle: Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)